Lufthansa Streik steht bevor
Lufthansa – Die Tarifverhandlungen sind gescheitert und die Lufthansa steht vor dem nächsten Streik. Dies könnte für Millionen Passagiere wieder mit viel Ärger aufgrund zahlreicher Flugstreichungen und Verspätungen verbunden sein. Der genaue Zeitpunkt des 14. Ausstandes im laufenden Tarifkonflikt soll mit einem Vorlauf von 24 Stunden bekanntgegeben werden.

refund.me, der internationale Dienstleister für die Rechte von Flugpassagieren, informiert darüber wie sich betroffene Passagiere jetzt am besten verhalten sollten.

Was Passagiere jetzt wissen sollten:

Kunden, deren Flug von den Streikmaßnahmen betroffen sein wird, können Ihren Flug kostenlos umbuchen oder stornieren.

Habe ich bei Flugannullierung immer Anspruch auf eine Entschädigungszahlung?

Nein – in dieser Situation nicht, da es sich um einen von Gewerkschaft vorangekündigten Streik handelt. Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen?

Ja, die Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, eine angemessene Ersatzbeförderung für Sie zu organisieren. Warten Sie möglichst auf ein Angebot der Fluggesellschaft, bevor Sie sich eigenhändig um einen alternativen Transport bemühen.

Wer kommt für Zusatzkosten auf?

Besonders ärgerlich ist es, wenn Sie in Ihrem Urlaubsland von einer Flugannullierung betroffen sind. Häufig ist dies damit verbunden, dass Sie eine weitere Nacht im Urlaubsland verbringen müssen. Bestehen Sie darauf, dass die Fluggesellschaft für Sie ein Hotel organisiert und für die Kosten aufkommt. In der Regel wird dies über Übernachtungsgutscheine oder Transportgutscheine (z.B. für die Bahn) geregelt.

Auch Fluggäste anderer Airlines könnten betroffen sein

Was viele nicht wissen: Ein Streik kann auch Auswirkungen auf die Passagiere anderer Airlines haben: „Wenn eine Fluggesellschaft streikt, versuchen andere Airlines Ihre Flüge mit den betroffenen Fluggästen zu füllen, um die Situation gewinnbringend zu nutzen. Dies kann teilweise zu erheblichen Überbuchungen führen“, erklärt Eve Büchner, Gründerin und CEO von refund.me, und rät Folgendes:

„Sollten Sie von einer Überbuchung betroffen sein, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 EUR! Fluggesellschaften bieten betroffenen Fluggästen gerne Fluggutscheine an. Sie sollten allerdings beachten, dass Sie die Wahl haben, ob Sie die vom Gesetzgeber für solche Fälle festgelegte Entschädigung als Gutschein akzeptieren oder auf eine Barauszahlung bestehen.“

Über refund.me

Als globaler Dienstleister unterstützt das 2012 von der Unternehmerin Eve Büchner gegründete Start-up refund.me Flugpassagiere und Geschäftsreisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste Anschlussflüge und Umbuchungen entsprechend der EU Verordnung (EG) 261/2004. 2014 lobte die Financial Times das Unternehmen in ihrem „Innovative Lawyers Report“ als „legal industry pioneer“. Refund.me ist für Passagiere aus mehr als 145 Länder aktiv und hat Ansprüche gegenüber mehr als 350 Fluggesellschaften durchgesetzt mit einer Erfolgsquote von 98 Prozent durchgesetzt.

 

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Text: refund.me

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