Halbzeitbilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz

Deutscher Tierschutzverband stellt klar: Halbzeitbilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz mangelhaft!

Tierschutz - Halbzeitbilanz der Großen Koalition

Halbzeitbilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz mangelhaft

Deutscher Tierschutzbund sieht Vertragsbruch durch Klöckner – Umsetzung zahlreicher Tierschutz-Versprechen mangelhaft!

Halbzeitbilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz

Nach der ersten Hälfte der Legislaturperiode der Großen Koalition und anlässlich der heutigen Vorstellung des Agrarpolitischen Berichts durch Bundesministerin Julia Klöckner zieht der Deutsche Tierschutzbund Bilanz. Diese fällt ernüchternd aus: Kaum eines der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigten Tierschutzversprechen wurde angegangen – geschweige denn umgesetzt. An vielen Stellen droht die Große Koalition die Lage der Tiere sogar noch zu verschlechtern.

 

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Halbzeitbilanz der Großen Koalition: „Es hagelt Nackenschläge im Tierschutz – nach Ferkeln, Sauen und Versuchstieren nun die Wölfe. Die Bundesregierung arbeitet hart daran, das Tierschutzniveau in Deutschland möglichst niedrig zu halten, es sogar in einzelnen Bereichen abzusenken. Wir empfehlen Frau Klöckner, die auch Bundestierschutzministerin ist, die erneute Lektüre des auch von ihr ausgehandelten Koalitionsvertrags. Vertragstreue erkennen wir bis dato nicht, eher Vertragsbruch“, so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, der ein eklatantes Beispiel für Vertragsbruch benennt: „Versprochen ist nach Koalitionsvertrag das Ende des millionenfachen Kükenmordes zur Hälfte der Legislaturperiode, das ist jetzt. Das Morden aber geht weiter, weil Frau Klöckner nicht durchgegriffen hat.“

Tierschutzbund kritisiert „Freiwilligeritis“

Obwohl es dringend gesetzlicher Verbesserungen für den Tierschutz bedarf, setzt die Bundesregierung vor allem auf freiwillige Vereinbarungen. Statt, wie versprochen, das Töten von Eintagsküken bis zur Mitte der Legislaturperiode zu beenden, hat die Ministerin die Verantwortung an die Geflügelwirtschaft abgegeben. Diese soll ein Konzept vorlegen, wie das Töten beendet werden kann. Auch das Schnabelkürzen bei Legehennen ist noch immer nicht per Gesetz verboten; es wird lediglich im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung der Geflügelwirtschaft darauf verzichtet. Klöckners freiwilliges Tierwohlkennzeichen, dessen Kriterien aus Tierschutzsicht viel zu niedrig angesetzt sind, wird sogar vom Bundesland Niedersachsen kritisiert. Ein Verbot von Wildtieren im Zirkus wird – entgegen Klöckners Ankündigungen hier tätig zu werden und der klaren Meinung von Experten – ebenfalls nicht umgesetzt. Stattdessen tauscht sich das Bundeslandwirtschaftsministerium hinter verschlossenen Türen mit der Zirkusbranche aus. „Mit dieser „Freiwilligeritis“ wird letztlich jeder politische Gestaltungswille aufgegeben. Dieses kolossale Verdampfen von Verantwortung birgt die Gefahr, sich den Interessen der Tiernutzer auszuliefern. Was wir aber brauchen, ist ein mutiger und klarer Gesetzgeber, der sich auch so versteht und sich nicht darauf zurückzieht, nur noch Prozesse zu moderieren“, kommentiert Schröder.

 

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Bundesregierung verschlechtert Lage der Tiere!

Die Bundesregierung ist offensichtlich eher dazu bereit, gesetzliche Vorgaben an die Realität anzupassen, als konkrete rechtliche Schritte zur Erfüllung des Koalitionsvertrages anzugehen. So wurde das bereits rechtstaatlich beschlossene Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration Ende 2018 um weitere zwei Jahre hinausgezögert. Und statt alles daran zu setzen, ganz auf den chirurgischen Eingriff zu verzichten, sollen Landwirte die Kastration mit Isofluran-Narkose zukünftig selbst durchführen dürfen – ohne Tierarzt. Statt die höchst richterlich als tierschutzwidrig eingestuften Kastenstände für Sauen zu verbieten, soll der entscheidende Passus, nämlich dass Sauen ihre Gliedmaßen in Seitenlage ausstrecken können müssen, aus der Verordnung gestrichen werden. Auch dem Wolf geht es offenbar an den Kragen: Obwohl von der EU als streng geschützte Art gelistet, will die Bundesregierung das Bundesnaturschutzgesetz lockern und damit einen möglichen Abschuss erleichtern – ohne dass das betroffene Tier einen „erheblichen Schaden“ verursacht haben muss. Auch die sukzessive „Entnahme“ eines ganzen Rudels soll so ermöglicht werden. Aus Tier- und Artenschutzsicht bräuchte es stattdessen dringend ein effektives Wolfsmanagement sowie stärkere Förderungen und Ausgleichsgelder für betroffene Weidetierhalter.

Ankündigungen des Koalitionsvertrags noch nicht erfüllt

Bestehende Lücken im Ordnungsrecht hat die Bundesregierung – trotz Versprechungen – nach wie vor nicht geschlossen: Noch immer fehlen Vorgaben u.a. für die Haltung von Puten, Rindern, Enten und Gänsen. Zur angekündigten Nutztierstrategie existieren bislang lediglich Einzelvorschläge. Ebenfalls noch nicht durchschlagend erfolgt ist der angekündigte Einsatz auf EU-Ebene für kürzere Transportzeiten und mehr Tierschutz bei Tiertransporten. Zwar wurde im Koalitionsvertrag versprochen, die Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden zu Tierversuchen fortzuführen – dies ist jedoch aus Tierschutzsicht und auch aus wissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend, um den von der EU angestrebten Ersatz von Tierversuchen zu erreichen. Darüber hinaus hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die EU-Vorgaben zu Tierversuchen nicht korrekt umgesetzt wurden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten konkreten Vorschläge zu Verbesserungen des Tierschutzes in verschiedenen anderen Bereichen – etwa zur Situation der Tierheime und Exotenhaltung, zu Tierbörsen und zum illegalen Welpenhandel – fehlen bis heute. Dabei ließen sich diese Punkte leicht durch eine Heimtierschutzverordnung regeln, für die der Deutsche Tierschutzbund bereits einen Vorschlag erarbeitet hatte.

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Text Halbzeitbilanz der Großen Koalition in Sachen Tierschutz: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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