Brutale Tierquälerei in Barsbüttel (Katze Frieda)

Schleswig-Holstein, Barsbüttel – Junge Katze mit extrem eng zusammengebundenen Hinterbeinen in Barsbüttel gefunden – Hamburger Tierschutzverein (HTV) setzt für Hinweise 500 Euro Belohnung aus.

Grausame Tierquälerei in Barsbüttel (Schleswig-Holstein): Letzte Woche wurde eine junge Katze mit zusammengebundenen Hinterläufen in einem Gebüsch aufgefunden. Die Beine waren so extrem eng mit einem schwarzem Tape verschnürt, sodass es zu extremen Schwellungen an den Pfoten und Abschürfungen bis auf die blanken Knochen kam. Der Hamburger Tierschutzverein erstattet Strafanzeige und setzt für Hinweise, die zur Überführung des Täters oder der Täter führen, eine satte Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.

Glücklicherweise fand eine aufmerksame Spaziergängerin die arme Katze und meldete dieses umgehend der Polizei und dem Tierschutz. Sie hatte die misshandelte Katze in einem Gebüschstreifen an der Barsbütteler Hauptstraße, in der Nähe eines Feldweges, entdeckt. Auf private Einfangversuche reagierte das arme Tier sehr verschreckt und verstört. Eine der hauptamtlichen Katzenretterinnen vom Hamburger Tierschutzverein stellte im Gebüsch umgehend zwei spezielle Fallen auf. Zum Glück konnte die schwarz-braun getigerte Katze nach zwei Tagen dort einfangen werden und wurde ins Hamburger Tierheim Süderstraße gebracht.

Seit ihrer Aufnahme am vergangenen Donnerstag wurde Frieda, wie die bildhübsche Katze genannt wurde, umfassend tierärztlich versorgt. Das Klebeband wurde entfernt und die Wunden gespült. Sie erhält jetzt laufend Schmerzmittel und ein Antibiotikum. Die süße Jungkatze, die etwa im März dieses Jahres geboren wurde, ist sehr tapfer und zeigt sich gegenüber den Mitarbeiterinnen des Hamburger Tierschutzvereins bereits sehr schmusig und lässt sich gerne streicheln. Sie hat riesigen Appetit, weshalb davon auszugehen ist, dass sie zuletzt kaum essen oder trinken konnte. Es war ihr ja auch kaum möglich gewesen, sich überhaupt fortzubewegen! Doch bevor die Wunden verheilt sind und Frieda sich von dieser brutalen Gräueltat erholt hat, wird noch einige Zeit vergehen.

Ob es sich bei diesem Fall dabei um eine Aussetzung und Tierquälerei oder um Tierquälerei an einem für die Täter oder den Täter fremden Tier handelte, weißdie Polizei nicht. In jedem Fall wurden der Katze länger anhaltende und sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Dies erfüllt den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Nummer 2 Tierschutzgesetz, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden kann.

Wenn Sie diese Katze erkennen oder etwas bezüglich dieses Vorfalls beobachtet haben, wenden Sie sich bitte umgehend an jede Polizeidienststelle oder an das Tierheim Süderstraße, dort an die Tierschutzberatung: 040 211106-12 oder per E-Mail an ti****************@ha************************.de. Jeder ach so kleine Hinweis wird gern entgegengenommen.

 

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Quelle: Text & Bild

Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.

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