Klinisches Krebsregister Niedersachsen (KKN) geht heute am 01.12.2017 an den Start
Das Land Niedersachsen hebt mit dem heutigen Tag eine neue Institution unter dem Namen „KKN–Klinisches Krebsregister Niedersachsen“ aus der Taufe und realisiert damit die Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und Registergesetzes (KFRG) auf Landesebene. Der Verwaltungsrat des KKN kam heute zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
Was ist ein klinisches Krebsregister und welchen Nutzen hat es?
Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlauf einer Krebsbehandlung anfallen, erfassen, auswerten und an die Leistungserbringer zurückmelden. Sie nehmen die Versorgung der Patientinnen und Patienten durch einzelne Leistungserbringer im ambulanten und stationären Sektor in den Blick. Betrachtet wird dabei der gesamte Erkrankungsverlauf einer Patientin und eines Patienten von der Diagnose über die einzelnen Therapieschritte bis zum Ende der Nachsorge oder bis zum Tod – einschließlich auftretender Rückfälle. Da hierbei hochsensible Daten erfasst und gespeichert werden, wird dem Datenschutz höchste Priorität eingeräumt.
Alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte – aus Krankenhäusern sowie aus niedergelassenen Praxen – melden ihre Patientinnen und Patienten an das regionale klinische Krebsregister, das personenbezogen alle Behandlungsdaten aufnimmt, zusammenführt, auswertet und an die einzelnen Ärzte zurückspiegelt. Außerdem führt es anonymisiert regionale Analysen des Versorgungsstandes durch.
Durch die lückenlose Erfassung des Erkrankungs- und Behandlungsverlaufs entsteht auf lange Sicht ein Datenschatz, der als Grundlage für eine transparente und sektorenübergreifende Darstellung der onkologischen Versorgungsqualität auf Landes- und Bundesebene dienen soll. Tumorerkrankungen zeitnah melden, Behandlungsdaten dokumentieren und damit die Versorgung krebskranker Patientinnen und Patienten langfristig verbessern – der Nutzen von klinischen Krebsregistern steht außer Frage; sie sind eine Chance für mehr Transparenz und eine verbesserte Qualität von Behandlungen und Therapien. Dafür ist heute in Hannover der Grundstein gelegt worden.
Rechtliche Grundlage
Mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) wurden die Länder verpflichtet, eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung aufzubauen, um eine Verbesserung der Qualität der Behandlung und Versorgung onkologischer Patientinnen und Patienten im Einzelfall zu erreichen. Diese klinischen Register sollen spätestens 2018 ihren Betrieb aufnehmen.
Die Bundesländer regeln die erforderlichen Kooperationsstrukturen, die Prozesse zur Erhebung, die Übermittlung und Auswertung von Daten zu Krebs und Krebsbehandlungen, die Datenströme sowie sämtliche landesspezifische Besonderheiten durch eigene Ausführungsgesetze.
Mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Niedersachsen“ vom 25. September 2017 wurde die landesgesetzliche Grundlage geschaffen. Es enthält die eigentliche Aufgabenbeschreibung für das KKN (Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) und die Regelungen zur Errichtung des KKN als eigenständige Rechtspersönlichkeit (Gesetz über die Anstalt „Klinisches Krebsregister Niedersachsen (KKN)“ und die Übertragung von Aufgaben der klinischen Krebsregistrierung in Niedersachsen (GAnstKKN)).
Das KKN
Mit der Gründung der Anstalt KKN wird die Aufgabe der klinischen Krebsregistrierung von einer selbstständigen Landeseinrichtung unter der Fachaufsicht des Sozialministeriums wahrgenommen. Das KKN hat seinen Sitz in der Sutelstraße 2 in Hannover-Bothfeld.
Der zukünftige Meldeweg erfolgt ausschließlich elektronisch über ein Melderportal, welches von insgesamt acht Bundesländern in einem Kooperationsverbund gemeinsam entwickelt wurde und laufend weiterentwickelt wird. Voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2018 wird das KKN technisch in der Lage sein, im Rahmen einer zeitlich definierten Pilotphase von ausgewählten Testmeldern Krebsmeldungen entgegenzunehmen. Im nahtlos anschließenden Echtbetrieb in der zweiten Jahreshälfte 2018 soll das KKN die Meldungen von mehr als 5.000 onkologisch tätigen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von onkologischen Einrichtungen wie Kliniken und Tumorzentren entgegennehmen.
Zwischen dem bereits bestehenden Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN) und dem KKN wird enge Zusammenarbeit erfolgen. Um an dieser Stelle das volle Potenzial optimaler Zusammenarbeit auszuschöpfen, soll die Organisationsstruktur der Krebsregistrierung nach Etablierung des Routinebetriebes überprüft werden.
Finanzierung
Das Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) ist als landesrechtliche Verankerung eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Förderkriterien des GKV-Spitzenverbandes zur langfristigen Finanzierung für klinische Krebsregister erfüllt werden können. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern nach dem KFRG die klinischen Krebsregister, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale an das betreffende klinische Krebsregister zahlen. Die Finanzierung ist zu 90 Prozent aus der Summe der so genannten fallbezogenen Krebsregisterpauschale je Tumorneuerkrankung gesichert, die die Krankenversichertenträger an das KKN zu entrichten haben; die restlichen 10 Prozent übernimmt das Land.
Kontakt:
KKN | Klinisches Krebsregister Niedersachsen
Sutelstraße 2 | 30659 Hannover
0511 277897-0
in**@kk**.de | www.kk-n.de
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Text: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung