Kastenstand Sauenhaltung: Bundesregierung will Verstoß gegen das Tierschutzgesetz legitimieren!

UNGLAUBLICH: Kastenstand Sauenhaltung ist gesetzeswidrig, doch die Bundesregierung will das Leid der Sauen und den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz legitimieren und damit wieder einmal das Tierleid unsinnigerweise verlängern und hier gar den Tierschutz umgehen!

Kastenstand Sauenhaltung

Kastenstand Sauenhaltung ist gesetzteswidrig, doch die Bundesregierung will es legitimieren

Tierschutzorganisationen: Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist rechtswidrig!

Die Fixierung von Sauen in körpergroßen Metallkäfigen, die sogenannte Kastenstandhaltung, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist verfassungswidrig. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird versucht, den ohnehin tierschutzwidrigen Kastenstand bis auf weiteres zu legitimieren. Der Deutsche Tierschutzbund e.V., die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, der Bundesverband Tierschutz e.V., PROVIEH e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. sowie der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. haben heute ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingereicht. Darin lehnen die unterzeichnenden Organisationen den Entwurf strikt ab. Dieser ist in mehrfacher Hinsicht rechts- und verfassungswidrig und ein juristischer Skandal.

Die Richterin Dr. Barbara Felde hat auf Initiative des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ein Gutachten zum vorliegenden Referentenentwurf erstellt. Darin bezeichnet sie das Haltungssystem „Kastenstand“ sowie die geplante Neuregelung der Sauenhaltung als einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und darüber hinaus als verfassungswidrig: „Bereits die jetzige Rechtslage begründet einen Verstoß gegen § 2 des Tierschutzgesetzes und ist verfassungswidrig, da sowohl ein Verstoß gegen Art. 80 GG als auch gegen Art. 20a GG vorliegen.“ Felde schlussfolgert weiter, dass durch den Referentenentwurf des BMEL über eine Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Stand 28.05.2019) eine zusätzliche Vertiefung der Verfassungswidrigkeit durch eine weitere Verschlechterung der Interessen der betroffenen Tiere geplant sei. Diese bestehe in der Praxis schon mehr als drei Jahrzehnte – da die aktuell bestehende Rechtslage seit 1988 ignoriert und nicht durchgesetzt wird. Sie existiere bislang nur auf dem Papier und solle nun durch eine Anpassung der TierSchNutztV an die tatsächlichen Zustände legalisiert werden. „Das ist ein weiterer – vertiefender – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen die Verfassung, Art 80 GG und Art. 20a GG“, so Felde. Die bereits gegen das Tierschutzgesetz verstoßende Rechtslage werde so nicht nur vertieft, sondern auch gefestigt.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: „Es ist endlich Zeit, dass die Politik handelt und das Leid der Sauen beendet. Dass die Bundesregierung mit ihrem Entwurf plant, die rechtswidrigen Kastenstände durch eine Anpassung der Verordnung zu legalisieren, ist absolut inakzeptabel. Statt an der Verordnung herumzudoktern, sollte das BMEL sich einen konsequenten, möglichst schnellen und tierschutzgerechten Ausstieg aus der Kastenstandhaltung auf die Fahnen schreiben und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir fordern eine Überarbeitung des Entwurfs und eine Änderung der Verordnung, die dem Schutz der Tiere dient und im Einklang mit dem Tierschutzgesetz sowie dem Staatsziel Tierschutz steht.“

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Bild: Jo-Anne McArthur / We Animals
Text Verstoß Kastenstand Sauenhaltung will Bundesregierung legitimieren: Deutscher Tierschutzbund e.V.

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