Unsere ersten sehr befremdlichen Eindrücke der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019 haben wir hier einmal aufgeführt.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019

Erfahrungsbericht: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist seit 2019 eine private Institution (privatrechtliche Stiftung), die Schlupflöcher bei der Entsorgung von Verpackungsmaterialien schließen soll. Es gibt seit dem 01.01.2019 eine Registrierungspflicht für Unternehmen und Händler, die Verpackungen in den Umlauf bringen. Wer ab 2019 in Deutschland verpackte Waren verkaufen will, der muss zahlreiche dieser Verpackungen zuerst bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, kurz ZSVR, in Osnabrück registrieren lassen. Danach muss sich der Unternehmer bei einem der zahlreichen Recyclingorganisationen registrieren und dort die einzusetzenden Verpackungsmaterialien zu melden, zu lizenzieren und natürlich dafür zu bezahlen.

In Deutschland gab es vor 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV), die seit dem 01.01.2019 durch das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt wurde.

 

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Viele haben bereits ihre eigenen Eindrücke und Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019 machen können. Wir haben soeben eine unverschämte E-Mail von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister erhalten, die uns veranlasst hat, unsere Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019 hier kundzutun.

Aber urteilen Sie doch einfach selbst, wenn Sie den folgenden Text der E-Mail lesen und machen Sie Ihre eignen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019.

Hier der Textauszug der heutigen E-Mail, auf den sich unsere Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019 beziehen:


„Sehr geehrte Damen und Herren,

als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes tragen sie die Produktverantwortung für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die Sie erstmals in Verkehr bringen. Sie haben sich in diesem Zusammenhang in unserem Verpackungsregister „LUCID“ registrieren lassen und an einem oder mehreren (dualen) Systemen beteiligt.

Um Ihrer Produktverantwortung als im Verpackungsregister LUCID registrierter Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes nachzukommen, müssen Sie uns alle im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Datenmeldungen zu den Verpackungsmengen unverzüglich übermitteln.

Den Eingang einer Datenmeldung zu den durch Sie in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen, im Nachgang zu Ihrer Registrierung und Systembeteiligung, konnten wir im Verpackungsregister LUCID bislang leider noch nicht feststellen.

Wir fordern Sie daher unverzüglich zur Datenmeldung nach § 10 Verpackungsgesetz auf. Informationen zur Abgabe einer Datenmeldung finden Sie unter https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/faq/#faq-category-73. Die Datenmeldung erfolgt über das Verpackungsregister LUCID unter https://lucid.verpackungsregister.org. Nach der Anmeldung (Login) wählen Sie bitte die Kachel „Datenmeldung“ aus.

Hinweis zu Geldbußen:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsgesetz, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Angabe nicht übermittelt, handelt ordnungswidrig nach § 34 Absatz 1 Nummer 10 Verpackungsgesetz. Bei konkreten Anhaltspunkten für die Begehung einer solchen Ordnungswidrigkeit informieren wir die zuständige Landesbehörde (§ 26 Absatz 1 Satz 2 Nr. 21 Verpackungsgesetz). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Konkrete Anhaltspunkte liegen uns als Zentraler Stelle vor, wenn uns das oder eines der von Ihnen beauftragten System(e) eine beteiligte Verpackungsmenge auf Ihre Registrierungsnummer meldet. Verstöße gegen die Pflicht zur Datenmeldung können wir als Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) durch Abgleich mit den uns vorliegenden Meldungen der Systeme aufdecken.

Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

 


Erfahrungen 2019 – Ich denke einmal, die Damen und Herren haben sich „etwas“ im Ton vergriffen für eine erste E-Mail zur Mengenmeldung für das noch laufende Jahr 2019. „Wir fordern Sie daher unverzüglich zur Datenmeldung nach § 10 Verpackungsgesetz auf.“ ist vielleicht nicht die feine Art für eine rein private Institution, mit seinen „Zwangskunden“ umzugehen.

Wir meinen, dass dieser Schreibstil einfach unverschämt ist und dass die Herrschaften diesen vielleicht einmal überdenken sollten, damit nicht auch andere Unternehmer solche Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019 machen müssen und diese Institution nicht einen derartigen negativen Ruf bekommt.

 

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Wir haben versucht, jemand von Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister telefonisch zu erreichen, um eine Stellungnahme zu erhalten, aber es läuft leider seit Stunden nur ein Anrufbeantworter. Wir haben um Rückruf gebeten mit den gleichen Worten aus der eigenen versandten E-Mail: „Ich fordere Sie unverzüglich auf, mich unter der Telefonnummer…… zurückzurufen, es geht um eine von Ihnen versandte E-Mail…..“ So in etwa war der Text, den ich auf deren Anrufbeantworter hinterlassen habe.

Oh Wunder… bis jetzt hat sich noch niemand bei mir zurückgemeldet. Wahrscheinlich empfanden die Herrschaften den Text als zu unverschämt?!

Egal, sollte sich doch noch jemand melden, werden wir dieses hier ergänzen und auch eine etwaige Stellungnahme zu der besagten E-Mail aufführen.

Fazit zu unseren Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019:

Man kann über eine private Registrierungsstelle denken, wie man will – eine Regulierung bzw. Kontrolle der Verpackung scheint in der heutigen Zeit mehr als angebracht. Ob eine solche Institution in privaten Händen sein sollte, sei mal dahingestellt. Aber ein derartig unverschämter Schriftverkehr sollte von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister schnellstens unserer Meinung nach überdacht werden.

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Bild: Lizenzfreie Bilder kostenlos
Text Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Erfahrungen 2019: Holger Korsten

 

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