454 ausgesetzte Tiere sind die bittere Ferien-Bilanz vom Hamburger Tierschutzverein während der Sommerferien 2018 in Hamburg.
454 ausgesetzte Tiere in Hamburg in den Sommerferien
Am Ende der Hamburger Sommerferien zieht der Hamburger Tierschutzverein (HTV) eine bittere Bilanz für die vergangenen Wochen.
Zwischen 1. Juni und Ferienende mussten insgesamt 454 ausgesetzte Tiere im Tierheim Süderstraße aufgenommen werden. Hinzu kommen mehr als 320 abgegebene Tiere.
„Wir sind erschüttert und empört über die hohe Anzahl von ausgesetzten Tieren, die wir seit 1. Juni bei uns aufnehmen mussten“, sagt Sandra Gulla, 1. Vorsitzende vom HTV. „Wer sein Tier aussetzt, beweist damit eine besonders große Empathie- und Charakterlosigkeit. Den Mut, das Tier bei uns im Tierheim Süderstraße abzugeben, muss man zumindest aufbringen.“
Schon zu Beginn der Ferien mussten wir über besonders brutale Tieraussetzungen berichten. So wurde an der Uferstraße (Barmbek) der zweijährige Kater Flocke ausgesetzt in einer Lidl-Einkaufstragetasche aufgefunden.
Für sehr große Empörung bei den Hamburgerinnen und Hamburgern sorgte der Fall einer Hündin, die auf der Veddel mit einem kindskopfgroßen Tumor zum Sterben ausgesetzt wurde. Hier konnten wir nach Hinweisen aus der Bevölkerung inzwischen die Halterin ermitteln und alle Informationen an die Polizei übergeben.
Seit dem 1. Juni wurden unter anderem 20 Hunde, 199 Katzen, 50 Kaninchen und 25 andere Kleinsäuger, 51 Ziervögel, 29 Schildkröten, 1 Boa, 6 Echsen und 1 Skorpion gefunden, bei uns im Tierheim aufgenommen und von ihren Familien nicht wieder abgeholt.
Einige Beispiele:
Am 12. August wurde eine grau-schwarz getigerte Katze in ihrer Transportbox vor dem Tierheim Süderstraße ausgesetzt. Momo ist keine vier Monate alt.
Am 11. August wurde Kater Mozart in Billstedt am Michael-Hering-Weg gefunden, die in einer Transporttasche ausgesetzt wurde. (mit Foto)
Am 10. August wurden auf einem Parkplatz an den Boberger Dünen drei Kaninchen (Diana, Helios und Pan) gefunden. Die Widder wurden in einem Karton ausgesetzt.
Ebensfalls am 10. August wurden in Rahlstedt zwei Sudan-Schildechsen gefunden, die in einer Transportbox vor einer Haustür abgestellt wurden. (mit Foto)
Am 6. August wurde an der Autobahn 24 an der Raststätte Gudow ein ausgesetzter Schäferhund von einem Hamburger Paar gefunden. Das betagte Tier war an einem Baum festgebunden, hatte trotz 38 Grad keinen Zugang zu Wasser und war in einem erbarmungswürdigen Zustand. Wir vermuten, dass der Rüde zum Sterben ausgesetzt wurde. Deswegen hat der Hamburger Tierschutzverein Strafanzeige erstattet. Das Paar kümmerte sich vorbildlich um das gesundheitlich schwer angeschlagene Tier und brachte Pepe ins Tierheim Süderstraße. (mit Foto)
Am 1. August wurde an der Straße Sandkule (Rahlstedt) ein Jack-Russell-Terrier gefunden – Rüde Kalli war an einem Baum festgebunden.
Am 31. Juli wurden an der Autobahn 24 in einem Pappkarton vier Streifenmäuse gefunden und im Hamburger Stadtpark ein Karton mit zwei Farbratten.
Am 26. Juli wurde auf einem Spielplatz am Wiedenthaler Sand in Hausbruch eine Bartagame gefunden.
Neben den ausgesetzten Tieren wurden im selben Zeitraum zusätzlich mehr als 320 Tiere von ihren Halterinnen und Haltern im Tierheim Süderstraße abgegeben. Darunter waren unter anderem 18 Hunde, 116 Katzen, 28 Kaninchen und 37 andere Kleinsäuger, 2 Schildkröten, 43 Ziervögel und 50 Guppys. Die große Anzahl von in den vergangenen zehn Wochen aufgenommenen Tieren sorgt zwar für spürbare Belastungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Trotzdem werden unsere Schützlinge immer mit großem Engagement bestmöglich betreut.
In allen oben Fällen genannten Fällen von ausgesetzten Tieren bitten wir die Hamburgerinnen und Hamburger um Hinweise, die zur Ermittlung des Halters oder der Halterin führen können. „Wer sein Tier aussetzt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, schnell auch eine Straftat“, ermahnt Sandra Gulla. „Wer seinem Tier so eine traumatische Erfahrung antut und riskiert, dass das Tier sich quält, bleibende Verletzungen davonträgt oder gar stirbt, der muss die rechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen.“
Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.
Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. appelliert an Menschen, die ihr Tier nicht mehr halten können, dieses Familienmitglied im Tierheim abzugeben. Eine persönliche Abgabe ist nicht nur eine Frage des Anstands und Respekts, sondern erleichtert auch die Vermittlung, indem unsere Tierpflegerinnen und Tierpfleger möglichst viel über Verhalten und Neigungen des Tieres erfahren können. Außerdem muss bei einem abgegebenen Tier keine Fundfrist abgewartet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hamburger Tierschutzvereins können sofort mit der Suche nach einem fürsorglichen Zuhause beginnen.
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Bilder & Text: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.