kleiner Waffenschein
Kleiner Waffenschein – Die Zahl der Anträge auf den Kleinen Waffenschein hat sich in Niedersachsen innerhalb eines Jahres deutlich erhöht. Mehr als 16.000 Niedersachsen beantragten 2016 einen Waffenschein – 2015 waren es noch rund 2.000. Dies ist das Ergebnis einer umfangreichen Abfrage des NDR Fernsehmagazins „Hallo Niedersachsen“ bei den 108 Waffenbehörden des Landes.
Waffenbehörden sind für die Genehmigung der Kleinen Waffenscheine zuständig. Der Schein berechtigt zur Führung von sogenannten Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, kurz SRS. Sie sehen aus wie echte Schusswaffen, verschießen aber Reizgas oder geben einen lauten Knall ab. Besitzer des Scheins dürfen eine geladene Waffe, beispielsweise im Holster unter der Jacke, mit sich tragen. Nur bei Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Weihnachtsmärkten ist das Tragen verboten.
Die Entscheidung, ob ein kleiner Waffenschein ausgegeben wird, fällt die zuständige Waffenbehörde, das ist entweder die Kommune oder der Landkreis. Prozentual die höchste Steigerungsrate bei den Anträgen verzeichnen die Landkreise Uelzen und Verden. Die Anzahl der Anträge hat sich dort verzehnfacht. In Uelzen von neun (2015) auf 90 (2016), im Landkreis Verden von 19 (2015) auf 198 (2016). In der Region Hannover wurden im vergangenen Jahr 455 Anträge gestellt; 2016 sind es bisher 3.329 Anträge, das entspricht einer Steigerung von 732 Prozent. / Das dürfte wohl unmittelbar mit der aktuellen Flüchtlingssituation zusammenhängen (Anm. d. Redaktion)
Mehr Informationen dazu am Sonntag um 19.30 Uhr bei „Hallo Niedersachsen“ im NDR Fernsehen; umfangreiche Daten und Zahlen unter www.ndr.de/niedersachsen.

 

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Text: NDR Landesfunkhaus Niedersachsen I

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