Ein wichtiger Fahndungsaufruf Ferdinand: Blinder, alter Hund im Wald zurückgelassen!

Fahndungsaufruf Ferdinand

Fahndungsaufruf Ferdinand: Blinder, alter Hund im Wald zurückgelassen – Hamburger Tierschutzverein bittet um Hinweise!

Fahndungsaufruf Ferdinand: Ein etwa ca. 15-jähriger, blinder Mischlingshund wurde am Sonntag, den 10.11.2019 in einem Wald im Salemer Moor nahe Ratzeburg gefunden. Der Rüde irrte alleine durch den Wald und kam durch eine aufmerksame HTV-Mitarbeiterin in unser Tierheim Süderstraße. Da er alleine im Wald unterwegs war und sich auch nach längerem Warten kein Halter auffinden ließ, besteht der Verdacht, dass Ferdinand – so nennen wir den Hundesenior – ausgesetzt wurde – der HTV erstattet Anzeige.

Ferdinand ist auf beiden Augen blind, 46 cm groß und hat weiß-schwarz geflecktes Fell. Seine Musterung im Gesicht und an den Pfoten ist dabei sehr auffällig. Ferner trug er ein schwarzes Halsband, als er von uns gefunden wurde. Leider ist Ferdinand nicht gechipt, so dass sich leider auf diesem Wege kein Halter ausfindig machen ließ. Bis heute hat auch niemand nach Ferdinand gesucht.

Hier zwei weitere Bilder zum Fahndungsaufruf Ferdinand:

Fahndungsaufruf Ferdinand

Fahndungsaufruf Ferdinand

Unsere Tierärzt*innen stellten bei dem betagten Mischlingsrüden einen schlechten Pflegezustand fest. So war sein Fell stark verfilzt und verdreckt. Auch seine Ohren, an denen er sich bei uns überaus empfindlich zeigte, waren sehr verschmutzt und mussten gereinigt und versorgt werden.

Fahndungsaufruf Ferdinand vom Hamburger Tierschutzverein:

Aufgrund der Umstände gehen wir davon aus, dass Ferdinand ausgesetzt wurde. Wir finden es besonders schändlich ein altes, blindes und daher hilfloses Tier einfach so seinem Schicksal zu überlassen. Daher setzt der Hamburger Tierschutzverein für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters oder der Täter führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro aus.

Das Aussetzen eines Tieres ist eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.

Da die bisherigen Recherchen ohne Ergebnis blieben, sind wir nun auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Wenn Sie Ferdinand kennen oder etwas bezüglich dieser Sachverhalts beobachtet haben, wenden Sie sich bitte umgehend an unsere Tierschutzberatung: 040 211106 -25, die telefonisch immer montags-freitags von 10-14 Uhr erreichbar ist oder per E-Mail an ti****************@ha************************.de.

Wir bedanken uns für jeden hilfreichen Hinweis zur Aufklärung des Sachverhalts beim Fahndungsaufruf Ferdinand!

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Bilder zum Fahndungsaufruf: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V.
Text zum Fahndungsaufruf: Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. 

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