Am 18.11.2016 gegen 09.00 Uhr griff ein stark alkoholisierter 28-jähriger Mann zunächst einen Triebfahrzeugführer (m.51) einer S-Bahn und anschließend eine Streife der Bundespolizei im S-Bahnhaltepunkt Neugraben an.
Ein Triebfahrzeugführer entdeckte den Mann schlafend in einer im Gleis 2 stehenden S-Bahn. Da die entsprechende S-Bahn in eine Abstellgruppe gefahren werden sollte, weckte der S-Bahnführer den „Fahrgast“ und bat ihn den Zug zu verlassen. Unvermittelt versetzte der Beschuldigte dem Triebfahrzeugführer einen Faustschlag in das Gesicht und trat dem Geschädigten gegen das Bein.
Im Anschluss verließ der Beschuldigte die S-Bahn und setzte sich in eine abfahrbereite S-Bahn im Gleis 3. Über die Notfall-Leitstelle der S-Bahn wurde die Abfahrt des Zuges gestoppt. Eine zwischenzeitlich alarmierte Streife der Bundespolizei traf den Beschuldigten in der S-Bahn an und begleitete den Mann zur Feststellung der Personalien auf den Bahnsteig. Unvermittelt schlug der Beschuldigte auf einen Polizeibeamten ein und spuckte dem Streifenkollegen direkt in das Gesicht (Mundbereich).
Umgehend wurde der Aggressor unter erheblichen Widerstandshandlungen kontrolliert zu Boden gebracht und gefesselt. Trotz der Fesselung leistete der Beschuldigte weitere Widerstandshandlungen. Er versuchte gezielt auf die Polizeibeamten einzutreten und spuckte um sich. Mit Unterstützung einer Streife der Polizei Hamburg wurde der äußerst aggressive Mann mit einem Funkstreifenwagen dem Bundespolizeirevier im Bahnhof Harburg zugeführt. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,32 Promille. Auf richterliche Anordnung wurde bei dem deutschen Staatsangehörigen durch einen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt.
Der Beschuldigte ist hinsichtlich Eigentums- und Gewaltdelikten polizeilich bekannt und ist polizeilich als gewalttätig eingestuft. Gegen den 28-Jährigen leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren (Gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung) ein. Nach entsprechender Ausnüchterung in einer Gewahrsamszelle konnte der Beschuldigte das Bundespolizeirevier wieder verlassen.
Hinweise: Der Triebfahrzeugführer lehnte eine ärztliche Versorgung vor Ort ab und wollte ggf. einen Arzt aufsuchen (Verletzungen nicht bekannt).
Durch die „Spuck- Attacke“ des Beschuldigten drang Speichel in den geöffneten Mund eines Bundespolizisten ein. Der geschädigte Polizist begab sich vorsorglich in ein Krankenhaus zur Blutentnahme.
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Text: Rüdiger Carstens – Bundespolizeiinspektion Hamburg