Fußfessel für Gefährder: Bundesrat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die geplanten Fußfesseln

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Bundesrat hat grundsätzlich keine Bedenken gegen geplante Fußfessel für Gefährder

Der Bundesrat hat am 10. März 2017 zur Reform des Bundeskriminalamtsgesetzes Stellung genommen. Sie dient unter anderem der Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung für Gefährder, mit der die Bundesregierung weitere Konsequenzen aus dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche zieht. Der Bundesrat äußert insoweit lediglich finanzielle Bedenken. Es sei damit zu rechnen, dass das Überwachen dieser Maßnahme nicht durch das BKA erfolgen kann, sondern der jeweiligen Landespolizei obliegt. Die hierdurch entstehenden Kosten solle der Bund tragen.

Überprüfung des Datenschutzkonzepts

Kritisch sehen die Länder das neue „horizontal wirkende Datenschutzkonzept“ des Gesetzentwurfes. Der daraus resultierende Umfang bei der Kennzeichnungspflicht personenbezogener Daten könnte die Länder bei der Sachbearbeitungen vor schwerwiegende Probleme stellen. Sie bitten um Prüfung, ob das Datenschutzkonzept tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

Darüber hinaus fürchtet der Bundesrat Informationsdefizite, sollte der Gesetzentwurf die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten von Kontakt- und Begleitpersonen der Gefährder nicht zulassen. Auch diesem Aspekt solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal nachgegangen werden.

Modernisierung der IT-Systeme

Die Neustrukturierung des BKA-Gesetzes hat insbesondere zum Ziel, das Bundeskriminalamt über eine moderne IT-Architektur zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt.

Mehr Grundrechtsschutz im BKA-Gesetz

Außerdem setzt der Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2016 um. Damals hatten die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt, da die Befugnisse zur Terrorabwehr zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingriffen. Die Neuregelungen stärken nun den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträgern und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz. Gestärkt wurde insbesondere auch der individuelle Rechts- und der Datenschutz.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

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Herausgeber: Deutscher Bundesrat

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