Organisierte Schwarzarbeit

Bonn – Mit der Verurteilung von 6 Männern zu mehrjährigen Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung, Vorenthaltens von Arbeitsentgelt und Urkundenfälschung endete am 12.12.2016 vor dem Landgericht Darmstadt ein umfangreiches Strafverfahren.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer ein Geflecht von Scheinfirmen aufbauten, um Sozialversicherungsbeiträge und Steuern zu hinterziehen. Im Oktober 2015 hatten im Auftrag der Staatsanwaltschaften Darmstadt und Frankfurt/Main mehr als 1.200 Einsatzkräfte von Zoll und Polizei 170 Objekte in sieben Bundesländern durchsucht und dabei sechs Männer verhaftet.

Die Männer hatten über Jahre hinweg ein Netz von Unternehmen aufgebaut hat, mit dessen Hilfe sie Arbeitnehmer im Bereich Cargo und Gepäckabwicklung an Großunternehmen vornehmlich am Frankfurter Flughafen verliehen haben. Den Großunternehmen war ordnungsgemäße Beschäftigung vorgetäuscht worden, tatsächlich seien die Arbeitnehmer gar nicht oder unzureichend bei der Sozialversicherung angemeldet Die Bezahlung sei durch „gewaschenes Geld“ geleistet worden, indem sich die Unternehmen des Netzwerks untereinander Scheinrechnungen ausgestellt hätten, denen jedoch keine Leistung gegenübergestanden haben soll. Nach den Durchsuchungen im Oktober vergangenen Jahres mussten durch das Hauptzollamt Frankfurt am Main, die Steuerfahndungsstelle Frankfurt am Main, Darmstadt und Wiesbaden fast 1.300 Asservate und mehr als 43Terabyte elektronische Daten ausgewertet werden.

So konnte nachgewiesen werden, dass die 6 Männer nicht nur 18,9 Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen haben, sondern auch fast 9 Millionen Euro Lohn und Umsatzsteuer. Der Umfang des durch die Täter verursachten Schadens und die hohe kriminelle Energie, die die Männer bei der Tatbegehung an den Tag legten, waren maßgebend für die Entscheidung des Landgerichtes Darmstadt, dass den 55 jährigen Haupttäter zu einer Haftstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten Jahren verurteilte. Seine 27 und 28 Jahre alten Mittäter wurden zu Haftstrafen zwischen 3 und 4 Jahren verurteilt. Gegen 2 weitere Mittäter wurden von 2 Jahren sowie einem Jahr und 6 Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Strafmildernd wirkten sich die geständigen Einlassungen im Laufe der Ermittlungen aus. Das im Oktober beschlagnahmte Bargeld, Luxusautos und -uhren mit einem Wert von mehr als 2,5 Millionen Euro wurden zur Sicherung der Abgaben eingezogen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Aufgrund der Ermittlungen gegen diese Tätergruppe wurden bundesweit Ermittlungen wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a (1) (2) StGB und Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegen weitere Personen eingeleitet, die in Verbindung zu diesem Tatkomplex stehen. „Die Verfolgung von organisierten Formen der Schwarzarbeit, die hohe finanzielle Schäden bei den Sozialkassen verursacht, steht immer stärker im Blickpunkt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit „, so Dr. Armin Rolfink (Direktionspräsident Finanzkontrolle Schwarzarbeit). „Die Bekämpfung erfolgt im engen Zusammenwirken der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Steuerfahndung und der Polizei.

 

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Bild & Text: Klaus Salzsieder – Generalzolldirektion Pressestelle

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