Jäger wollen sinnloses Töten von Füchsen wieder ganzjährig durchsetzen.

sinnloses Töten von Füchsen

Sinnloses Töten von Füchsen unter dem Deckmantel des Artenschutzes

Seit Füchsen und anderen Prädatoren im Rahmen der Novellierung der Hessischen Jagdverordnung 2015/16 wenigstens kurze Schonzeiten gewährt werden, bemüht sich die Jägerschaft mit aggressiver Öffentlichkeitsarbeit darum, diese Tiere wieder ganzjährig töten zu dürfen. Zusätzlich werden die aktuellen gesetzlichen Schonzeiten auf dreiste Weise umgangen. Natur- und Tierschützer kritisieren die sinnlose Hatz auf Fuchs und Co. und fordern sinnvolle Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten statt der brutalen Auslöschung ganzer Beutegreiferbestände.

 

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Die Einführung von Schonzeiten für Füchse und Waschbären in Hessen war im Hinblick auf den Tierschutz lange überfällig. Die Schonzeit schützt während der Jungenaufzuchtszeit beispielsweise Jungfüchse davor, von Jägern mithilfe spezieller Jungfuchsfallen gefangen und durch Erschießen, Erschlagen oder den Jagdhund bereits als tapsige Welpen am Bau getötet zu werden. Die Bejagung erwachsener Füchse zur dieser Zeit würde praktisch unvermeidbar auch zur Tötung von Elterntieren und damit zu einem grausamen Hungertod von Jungtieren führen. Gemessen an der Streuung der realen Geburtstermine und der Zeit bis zur Selbständigkeit der Jungtiere müssten die aktuellen Schonzeiten jedoch noch deutlich ausgeweitet werden, um Fuchs und Waschbär ein Mindestmaß an Tierschutz zu gewähren. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von über 60 deutschen Natur- und Tierschutzorganisationen, fordert die ganzjährige Schonung des Rotfuchses und beruft sich dabei auf einen umfassenden Katalog wissenschaftlicher Quellen, die die vermeintliche „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd widerlegen.

Schonzeitaufhebung – wie gesetzliche Schonzeiten durch Ausnahmeregelungen umgangen werden

Ungeachtet dessen fordern Jäger mit regelrechten Hetzkampagnen gegen Fuchs und Waschbär vehement die Rückkehr zur schonungslosen, ganzjährigen Bejagung. Bereits im Jagdjahr 2016/17 hatte das Hessische Umweltministerium auf Drängen der Jäger diese Schonzeiten in 40 Jagdrevieren in der Wetterau aufgehoben. Jäger gaben später bekannt, dass sie während dieser Zeit nahezu den kompletten Zuwachs an Jungfüchsen getötet haben. Dennoch wurden die gesetzlichen Schonzeiten Ende Mai 2018 erneut, diesmal in 89 Revieren im Rebhuhnhegering Wetterau, aufgehoben.

 

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Begründung der Schonzeitaufhebung ist haltlos

Angeblich diene diese Ausnahmegenehmigung dem Schutz des Feldhamsters. Eine vermeintliche Störung des biologischen Gleichgewichtes durch Fuchs und Waschbär konnte allerdings nicht belegt werden, sondern basiert lediglich auf Mutmaßungen. Auch das als Begründung angeführte Feldhamster-Artengutachten erwähnt das Erfordernis einer „jagdlichen Regulierung“ von Beutegreifern mit keinem Wort. Stattdessen wird dort auf Maßnahmen zur Biotopverbesserung vor allem durch die Landwirte gesetzt, um den wirklichen Ursachen des Artensterbens entgegenzuwirken. Die lokal sehr hohen Abschusszahlen, die während der Schonzeitaufhebung 2017 erreicht wurden, sind auch kein Beweis für eine hohe Populationsdichte der Beutegreifer. Vielmehr dürften die von den Jägern während der Schonzeit leergeschossenen Fuchsreviere immer wieder andere Füchse aus umliegenden Revieren angelockt haben. So könnte sich der Prädationsdruck in den besagten Revieren tatsächlich erst aufgrund der Bejagung durch Zuwanderung erhöht haben – ein Teufelskreis, der die Jägerschaft – absurderweise – immer höhere Abschusszahlen fordern lässt.

Natur- und Tierschützer fordern Ende der schonungslosen Jagd

Nicht nur der Rebhuhnhegering Wetterau hat im vermeintlichen Artenschutz ein Hintertürchen gefunden, um die Schonzeiten für die unter Jägern oft regelrecht verhassten und mit Freude getöteten Beutegreifer umgehen zu können. Auch in der Hessischen Rhön wurden die gesetzlichen Schonzeiten aufgehoben. Doch es geht hierbei keineswegs um wirksamen Artenschutz, sondern vielmehr darum, die möglichst intensive und schonungslose Bejagung von Fuchs und Waschbär als vermeintlich sinnvoll oder gar notwendig darzustellen und so die Abschussinteressen der Jägerschaft durchzusetzen. Als Mitglied des Aktionsbündnisses Fuchs kritisiert auch der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. die Aufhebung von Schonzeiten für Beutegreifer massiv und fordert stattdessen eine ganzjährige Schonung des Fuchses. Rote-Liste-Arten wie der Feldhamster müssen nachhaltig und wirkungsvoll geschützt werden und dürfen nicht von Jagdbefürwortern instrumentalisiert werden, um eine rücksichtlose Bejagung von Beutegreifern zu legalisieren.

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Bild: lizenzfreie-bilder-kostenlos.com
Text: Lovis Kauertz – Aktionsbündnis Fuchs

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