Datenschutz auf Webseiten zum neuen Datenschutzgesetz DSGVO

Datenschutz auf Webseiten ist seit dem 25.05.2018 im Zuge der DSGVO wichtiger denn je, damit die eigene Webseite nicht gegen das neue Datenschutzgesetz 2018 verstößt.

Datenschutz auf Webseiten

DSGVO – Datenschutz auf Webseiten!

Selbst ein knappes halbes Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO sind nach wie vor nahezu alle Webseiten nicht entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen umgerüstet und verstoßen somit gegen geltendes Recht und missachten den Datenschutz auf Webseiten. Webseitenbetreiber machen sich strafbar mit ihrer Webseite, wenn diese gegen das Datenschutzgesetz verstößt.

 

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Die Europäische Union hat die Rechte der Webseitenbesucher mit der DSGVO gestärkt. Seit dem 25.05.2018 muss sich jeder Betreiber einer Webseite an den Datenschutz im Internet halten.

Das neue Datenschutzgesetz 2018 muss von jedem Webseitenbetreiber beachtet werden!

Datenschutz

Doch warum verstoßen so viele Webseiten gegen das Datenschutzgesetz?

In der DSGVO ist eindeutig geklärt, dass zum Beispiel die IP Adresse eines Besuchers einer Webseite eine sehr persönliche Information ist. Anhand der IP Adresse kann eindeutig bestimmt werden, wer der Besucher der Webseite ist und genau diese Information ist seit dem 25.05.2018 besonders geschützt.

Nahezu jede Webseite speichert die IP Adressen der Besucher… und verstößt somit gegen die DSGVO.

 

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IP Adressen werden ungefragt an die unterschiedlichsten „Schnüffler“ und „Datensammler“ übertragen. Diese erstellen damit persönliche Nutzerprofile und wissen ganz genau, wer auf welchen Webseiten gewesen ist. Zu den „Datenkraken“ gehören natürlich Google und Facebook. Aber auch ganz viele anderen Diensten werden ohne das Wissen des Webseitenbesuchers die IP Adresse ungefragt übermittelt. Diese können mit diesen äußerst persönlichen Informationen machen, was sie wollen… und eben das ist laut DSGVO in Bezug auf Datenschutz auf Webseiten (zum Glück) nicht erlaubt.

Ein Webseitenbetreiber macht sich also in der Sekunde strafbar, in der seine Webseite die IP Adresse des Besuchers an fremde Unternehmen überträgt.

Datenschutz auf Webseiten wird seitdem neuen Datenschutzgesetz 2018 großgeschrieben.

Webseiten Datenschutz

Der Betreiber einer Webseite muss, neben ca. 15 anderen Dingen, verhindern, dass zu viele persönliche Daten an andere gesendet werden.

Doch genau damit sind die Webseitenbetreiber überfordert und wissen schlichtweg nicht, was sie an ihrer Webseite verändern müssen, damit der Datenschutz auf Webseiten eingehalten wird.

Wir, die SEO Agentur Online Marketing Webdesign, erstellen seit Jahren ausschließlich Webseiten, die dem Datenschutzgesetz entsprechen und bei denen unser Kunde keine Angst vor teuren Abmahnungen haben muss.

Seit Bekanntwerden der DSGVO am 24.05.2016 stehen wir in engem Kontakt zu Fachanwälten für Datenschutz im Internet und sorgen dadurch für größtmögliche Sicherheit unserer Kunden. Seit 2 Jahren sind wir spezialisiert darauf, Datenschutz auf Webseiten einzuhalten und die notwendigen Änderungen lt. DSGVO umzusetzen und so Betreiber und Besucher der Webseiten zu schützen.

 


Anfang 2018 haben wir einen Online-Video-Kurs für Webseitenbetreiber zur DSGVO herausgebracht, mit dessen Hilfe auch unerfahrene Webseitenbetreiber in weniger als 60 Minuten Ihre Webseite umrüsten und sichern im Sinne der DSGVO.

DSGVO Online Video KursDieser Praxiskurs zur DSGVO und der Umsetzung von Datenschutz auf Webseiten wurde von einem Fachanwalt für Datenschutz und zwei Datenschutzbeauftragten überprüft und für ausgezeichnet und einfach umzusetzen befunden.

Wir zeigen in diesen Praxiskurs in einfachen Schritt für Schritt Anleitungen auf, wie ganz leicht jeder Webseite verändert werden muss, um nicht mehr gegen Datenschutz auf Webseiten zu verstoßen.

Hunderte begeisterte Kunden haben bereits mit unserem Onlinekurs zum Datenschutz auf Webseiten ihre Webseite in kurzer Zeit umgestellt und sind so künftig sicher vor Abmahnungen und Bußgeldern.

Hier erfahren Sie mehr zu unserem bewährten Videokurs zur DSGVO und dem notwendigen Datenschutz auf Webseiten:

Datenschutzgesetz


Was muss noch beachtet werden beim Datenschutz auf Webseiten?

Ganz an erster Stelle steht eine neue, auf die DSGVO abgestimmte, Datenschutzerklärung.

Jede Webseite benötigt, neben einem Impressum, natürlich auch eine Datenschutzerklärung.

Die ersten Urteile zu Verstößen von Webseitenbetreibern, die gegen den Datenschutz auf Webseiten verstoßen haben, sind bereits, wenige Monate nach Inkrafttreten vom neuen Datenschutzgesetz, erlassen worden. Hier ist z.B. ein Rechtsanwalt verurteilt worden, der keine ausreichende Datenschutzerklärung auf seiner Website hatte. Der Betrieb dieser Webseite ist per Urteil verboten worden.

Auch waren bereits am 26.05.2018 (also einen Tag nach Inkrafttreten der DSGVO) die ersten Abmahnungen auf dem Tisch vieler Webseitenbetreiber, die keine oder keine ausreichende Datenschutzerklärung hatten.

Datenschutzerklärung Generator

Ein Datenschutzerklärung Generator hilft dabei im Netz nur bedingt. Es gibt viele kostenlose Anbieter solcher Generatoren, doch sind die – wenn überhaupt – nur für 100% rein private Homepages zu nutzen. Die Funktionen, die jede geschäftliche Webseite braucht, sind nur in einer Premium Datenschutz Generator Version zu erhalten. Sobald auf einer Webseite auch nur eine Werbung / Link zu einer anderen Seite ist, gilt diese nicht mehr als private Homepage.

Somit ist ein kostenloser Datenschutzerklärung Generator eigentlich so gut wie niemals ausreichend!

Wir erstellen mit einem Premium Datenschutz Generator auch Ihre Datenschutzerklärung, damit Sie keine Angst vor Abmahnungen haben müssen.

Lassen Sie sich eine Datenschutzerklärung von einem Fachanwalt für Datenschutz erstellen, berechnet dieser dafür schon gern mal bis zu 600€.

Unsere Kunden investieren bei uns lediglich ca. einmalig 99€ in die Sicherheit Ihrer Webseite für eine neue Datenschutzerklärung. Ein Spezial-Angebot bieten wir ab sofort für ganz kurze Zeit. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Doch die Datenschutzerklärung ist nur eines von vielen Abmahngründen.

Abgemahnt werden u.a. Google Web Fonts, DNS, Gravatar, Google Analytics, Cookies, Tracking und vieles mehr.

Mehr als 15 verschiedene Dinge müssen für den Datenschutz auf Webseiten umgestellt werden. Alle diese Dinge erfahren Sie in unserem Premium-Praxiskurs zur DSGVO.

Viele weitere Informationen dazu, wie Sie als Webseitenbetreiber und Unternehmer Ihre Webseite seit dem 25.05.2018 gestalten müssen, erfahren Sie hier:

Datenschutzerklärung

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Text: Holger Korsten, Inhaber der SEO Agentur Online Marketing Webdesign zum Thema Datenschutz auf Webseiten

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