DSGVO, Datenschutz und Auftragsverarbeitung sind immer noch ein rotes Tuch für die meisten Unternehmer und Webseitenbetreiber. Dennoch muss sich JEDER damit beschäftigen, ob er will oder nicht.

DSGVO, Datenschutz und Auftragsverarbeitung

DSGVO, Datenschutz und Auftragsverarbeitung seit 25.05.2018

Bereits im Jahr 2016 wurde die DSGVO verabschiedet und nach einer 2-jährigen Übergangsfrist ist sie seit 25.08.2018 endgültig in Kraft. Dennoch sind weit über 75% aller Webseiten nicht an die eindeutigen Vorgaben der DSGVO angepasst und verstoßen seit 2018 gegen geltendes EU-Recht. Wir möchten an dieser Stelle, fast 3 Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO, aufzeigen, warum es so wichtig ist, die Webseite und notwendige Schritte im Unternehmen an die geänderte Gesetzgebung anzupassen.

Erstens: Ob man will oder nicht… man MUSS die DSGVO umsetzen! Sie ist geltendes europäisches Recht. Das europäische Recht ist höher als das nationale Recht – das Bundesdatenschutzgesetz. EU-Recht geht immer vor Nationalem-Recht! Will man also empfindliche Bußgelder vermeiden und damit die eigene Existenz sichern, dann muss Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert im Unternehmen und auf der Webseite haben.

Zweitens: Auch als Geschäftsführer einer GmbH haftet man bei grob fahrlässigen Verstößen gegen die DSGVO mit seinem PRIVATVERMÖGEN!

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Unternehmer haben eine ganze Reihe an DSGVO-Pflichten, die eigehalten und umgesetzt werden müssen. Welche das im Einzelnen sind, dass erklärt SEO Webdesign und Datenschutz-Experte Holger Korsten auf der Unternehmenswebseite sehr ausführlich. Nachzulesen auf der Seite: Auftragsverarbeitung DSGVO.

Fakt ist, es werden empfindliche Bußgelder bei Verstößen gegen Webseitenbetreiber und Unternehmer seitens der Datenschutzbehörden verhängt. Und das nicht nur in Deutschland, sondern europaweit! Das durchschnittliche Bußgeld beträgt laut Auskunft der Datenschutzbehörden in Deutschland zwischen 10.000 und 15.000 Euro.

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Text: DSGVO, Datenschutz und Auftragsverarbeitung: Holger Korsten

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