Deutschland lässt Millionen Versuchstiere im Stich, die immer noch leiden müssen, weil die Bundesregierung seit einem Jahr nicht handelt und die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht umsetzt!
Millionen Versuchstiere müssen immer noch leiden, weil die Bundesregierung nicht handelt!
EU-Kommission fordert Deutschland zum Handeln auf, da immer noch Millionen Versuchstiere in Deutschland leiden.
Die EU-Kommission hat Deutschland heute offiziell in einer Stellungnahme aufgefordert, Maßnahmen zum Schutz von Versuchstieren ordnungsgemäß ins deutsche Recht umzusetzen. Der Deutsche Tierschutzbund, der selbst Beschwerde wegen der mangelhaften Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie in Deutschland eingereicht hatte, mahnt die Bundesregierung nun an, keine Zeit mehr zu verlieren.
„Ein Jahr nachdem die EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten musste, müssen Millionen Versuchstiere in Versuchen immer noch unnötig leiden, weil Deutschland die Vorgaben der EU zu ihrem Schutz nicht korrekt umsetzt“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Neben der rechtlichen Nachbesserung muss die Regierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin Julia Klöckner jetzt endlich eine längst überfällige, konkrete Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen auf den Tisch legen, statt ständig in der Öffentlichkeit zu betonen, dass man auf Tierversuche noch nicht verzichten könne.“
Hintergrund
Die EU-Tierversuchsrichtlinie wurde mit dem überarbeiteten Tierschutzgesetz und der Tierversuchsverordnung, die Mitte 2013 in Kraft getreten sind, in deutsches Recht umgesetzt – jedoch völlig unzureichend. Der Deutsche Tierschutzbund hatte aus diesem Grund – zusammen mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht – 2014 und 2015 bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht und dargelegt, dass Deutschland bei der Umsetzung des EU-Rechts in das Tierschutzgesetz und die Tierversuchsverordnung Verschlechterungen zu Lasten der Tiere vorgenommen hat. Auch die EU-Kommission kam nach umfangreicher Prüfung zu diesem Schluss und eröffnete im letzten Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren. Dabei geht es unter anderem um Defizite hinsichtlich der Vorgaben für Inspektionen, für die Sachkunde des Personals und die Anwesenheit von Tierärzten. Aus Sicht der Tierschützer ist zudem besonders gravierend, dass die Behörden, die für die Genehmigung von Tierversuchsprojekten zuständig sind, diese nur sehr eingeschränkt prüfen dürfen. Ist ein Antrag formal richtig gestellt, muss dieser genehmigt werden. Die Unerlässlichkeit und die ethische Vertretbarkeit darf die Behörde nicht eigenständig und unabhängig von den Angaben und Bewertungen des antragstellenden Wissenschaftlers prüfen. Des Weiteren müssen Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in Deutschland nicht wie von der EU vorgesehen genehmigt, sondern den Behörden nur angezeigt werden. Auch die EU-Vorgabe, Ängste zusätzlich zu Schmerzen, Leiden und Schäden in die Liste der möglichen Formen der Beeinträchtigung von Versuchstieren aufzunehmen, hat Deutschland bislang nicht erfüllt.
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Text Millionen Versuchstiere leiden: Deutscher Tierschutzbund e.V.