Pkw-Maut: Bundesrat sieht eine Gefährdung der Europäischen Integration

Pkw-Maut Bundesrat

Bundesrat sieht in Pkw-Maut eine Gefährdung der Europäischen Integration

Der Bundesrat sieht den Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung der Pkw-Maut kritisch. Die Maut baue Schranken zwischen Deutschland und seinen europäischen Nachbarn auf, heißt es in der Stellungnahme der Länder vom 10. März 2017. Damit gefährde sie die bisherigen Erfolge der europäischen Integration, insbesondere in grenznahen Regionen.

Ausnahmen für grenznahe Regionen ermöglichen

Der Bundesrat fordert deshalb Ausnahmen von der Pkw-Maut für Grenzregionen in Deutschland. Die Bundesregierung solle ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auf die Erhebung der Maut in grenznahen Regionen zu verzichten, wenn ein Land das beantragt und dies zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf grenznahe Unternehmen gerechtfertigt ist.

Missverhältnis zwischen Ertrag und Kosten

Mit großer Sorge sieht er das Missverhältnis zwischen den voraussichtlichen Mauteinnahmen und den Kosten zur Einrichtung des Mautsystems. Dabei verweist er auf die Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates und des Rechnungshofes. Zahlreiche Gutachten kämen zu dem Ergebnis, dass sich das Missverhältnis durch die Anpassungen des neuen Gesetzentwurfes noch verschärfen werde.

Es ist ein neuer Anlauf für die Pkw-Maut

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Pkw-Maut im Januar auf den Weg gebracht, nachdem sie sich Ende letzten Jahres mit der EU-Kommission über die Ausgestaltung der Pkw-Maut einigen konnte.

Er ändert das ursprüngliche Vorhaben in zwei Punkten ab: So soll es zum einen für Autofahrer_innen aus dem Ausland nun sechs statt drei Optionen bei den Kurzzeitvignetten geben. Sie gelten für eine Dauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder für ein Jahr. Die Preise der Vignetten werden stärker gespreizt als geplant. Die günstigste Zehntagesvignette ist deshalb schon für 2,50 Euro statt 5 Euro zu haben. Die Vignetten sind im Internet oder an Tankstellen erhältlich und gelten nur auf Autobahnen.

Sie gilt für alle

Zum anderen ist die Maut nun ausdrücklich sowohl von ausländischen als auch von deutschen Nutzern_innen zu zahlen. Damit begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf aus Brüssel, der frühere Vorstoß sei nicht europarechtskonform gewesen. Er sah vor, Deutsche vollständig über die Kfz-Steuer zu entlasten und sie so faktisch von der Mautgebühr auszunehmen. Stattdessen ist jetzt geplant, sie über eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge zu entlasten. Hierfür hat die Bundesregierung einen weiteren Gesetzentwurf vorgelegt, siehe Plenum Kompakt zu TOP 26 b.

Ansonsten wie gehabt

Ansonsten bleibt es dabei wie bereits im ursprünglichen Infrastrukturabgabengesetz festgeschrieben: Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gilt die Jahresmaut auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Der Preis von maximal 130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit.

Ende einer langen Auseinandersetzung

Dem jetzt gefundenen Kompromiss gingen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer_innen gegenüber deutschen benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Sobald Bundestag und Bundesrat die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen angenommen haben, kann die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren einstellen. Bis dahin bleibt der Vollzug des Gesetzes aufgeschoben.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf ebenfalls am 10. März 2017 zum ersten Mal beraten. Wann die 2. und 3. Lesung stattfinde, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

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Herausgeber: Deutscher Bundestag

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